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   BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B   

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BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B (https://dejure.org/2008,33623)
BSG, Entscheidung vom 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B (https://dejure.org/2008,33623)
BSG, Entscheidung vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B (https://dejure.org/2008,33623)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B
    Eine Krankenkasse ist gegenüber ihrem Versicherten hingegen nicht leistungspflichtig für Maßnahmen, die unmittelbar und ausschließlich am oder im Körper des nicht bei ihr versicherten Ehegatten ausgeführt werden (so bereits BSGE 88, 51 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 11 ff).

    Es ist dann Sache dieses Ehegatten, bei seiner eigenen Krankenkasse, privaten Versicherung oder Beihilfestelle die unmittelbar und ausschließlich seinen Körper betreffende Behandlung zur künstlichen Befruchtung geltend zu machen (so auch schon BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 13).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B
    Eine Krankenkasse ist gegenüber ihrem Versicherten hingegen nicht leistungspflichtig für Maßnahmen, die unmittelbar und ausschließlich am oder im Körper des nicht bei ihr versicherten Ehegatten ausgeführt werden (so bereits BSGE 88, 51 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 11 ff).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B
    Die Rechtsfrage hat jedoch keine grundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 17.6.2008 - B 1 KR 24/07 R - diese Rechtsfrage geklärt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 4904/10
    Davon abgesehen stelle es einen wesentlichen Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung dar, dass die Krankenkasse nur Leistungen für die bei ihr Versicherten innerhalb des mit diesen bestehenden Versicherungsverhältnisses zu erbringen habe, nicht aber für an dem Versicherungsverhältnis nicht beteiligte Dritte (BSG, Beschl. v. 18.9.2008, - B 3 KR 5/08 B -).

    Das BSG hat diese Rechtsprechung im Beschluss vom 18.9.2008 (- B 3 KR 5/08 B -) - und zuletzt erneut im Urteil vom 21.6.2011 (- B 1 KR 18/10 R -) - bestätigt.

    Darin liegt - so ebenfalls BSG, Beschl. v. 18.9.2008 (a. a. O.) - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit Eheleuten, die beide gesetzlich krankenversichert sind und bei denen deshalb die beteiligten Krankenkassen letztlich die Kosten für beide Partner zu übernehmen haben.

    Die alle Maßnahmen umfassende Übernahme der Kosten nach § 27a SGB V für ein gesetzlich krankenversichertes Ehepaar ist Ausdruck dieses Grundsatzes, weil es um zwei sich ergänzende Leistungsansprüche der Ehepartner aus zwei getrennten Versicherungsverhältnissen geht (so BSG, Beschl. v. 18.9.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 40.09

    Beihilfe; Alimentation; künstliche Befruchtung; ICSI; Körperprinzip;

    Die Aufwendungen für extrakorporale Maßnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der Senat sich anschließt, ebenfalls dem Beihilfeberechtigten zuzuordnen (BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R - BSGE 88, 51; Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10309/09

    Beihilfe muss lückenlose Übernahme von Aufwendungen für künstliche Befruchtung

    Nach dieser Konzeption hat jeder Ehegatte nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf alle zur Herbeiführung einer Schwangerschaft der Frau notwendigen Behandlungen einschließlich der extrakorporalen Maßnahmen, mit Ausnahme aber der unmittelbar am Körper des anderen Ehegatten durchgeführten Behandlungen (vgl. BSG, Urteile vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 und B 1 KR 22/00 - vom 22. März 2005, NJW 2476; vom 19. September 2007, FamRZ 2007, 2066; vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 24/07 R - sowie Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 -, alle zitiert aus juris).
  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 C 18.19

    Kein Ausschluss der Beihilfefähigkeit für extrakorporale Maßnahmen einer

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa BSG, Urteile vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R - BSGE 88, 51 und - B 1 KR 40/00 R - BSGE 88, 62 ; vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R - SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 und vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 24/07 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 17 sowie Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B - juris Rn. 5) werden durch § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V im Ergebnis nur solche Maßnahmen von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse ausgenommen, die unmittelbar und ausschließlich am oder im Körper des nicht bei ihr versicherten Ehegatten ihres Versicherten ausgeführt werden.
  • VG Düsseldorf, 05.12.2011 - 26 K 2627/11

    Beihilfe für eine an der Ehefrau durchgeführte reproduktionsmedizinische

    Der Leistungsanspruch umfasst alle extrakorporalen Maßnahmen, und zwar unabhängig davon, bei welchem Ehegatten die Unfruchtbarkeit vorliegt, BSG, Beschluss vom 18.09.2008 - B 3 KR 5/08 B - Juris.

    Es hat mit diesen - den Sonderfall einer Kollision bundesrechtlicher und hierauf nicht abgestimmter landesrechtlicher Beihilfevorschriften betreffenden - Ausführungen jedoch ersichtlich an die ausdrücklich von ihm zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. BSG, Urteile vom 3. April 2001 - B 1 KR 22/00 R - BSGE 88, 51; Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B - Juris, anknüpfen wollen, wonach bei der künstlichen Befruchtung extrakorporale Maßnahmen auch unter Berücksichtigung des Wortlauts von § 27a Abs. 3 SGB V ("... Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden") nicht von der Leistungspflicht der Krankenkasse ausgenommen seien.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 3.08

    Zum Umfang der Beihilfe für im Jahr 2005 entstandene Aufwendungen zur künstlichen

    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist lediglich die unmittelbar und ausschließlich den Körper des Beihilfeberechtigten betreffende Behandlung bei der Beihilfestelle geltend zu machen (gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 14 B 18.1583

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung (ICSI)

    Die Aufwendungen für extrakorporale Maßnahmen, das heißt für Maßnahmen, die nicht unmittelbar bei dem Versicherten selbst oder bei seinem Ehegatten durchzuführen sind, sind dabei beiden Ehegatten, somit auch dem Kläger als Beihilfeberechtigten zuzuordnen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2011 a.a.O. Rn. 9 im Anschluss an BSG, U.v. 3.4.2001 - B 1 KR 22/00 R - BSGE 88, 51/57 und B.v. 18.9.2008 - B 3 KR 5/08 B - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 B 08.3188

    Künstliche Befruchtung; Beihilfe; private Krankenversicherung; körperbezogene

    Die sozialgerichtlichen Entscheidungen, auf die sich der Kläger bezieht, sind insoweit durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 18.9.2008 Az. B 3 KR 5/08 - juris) überholt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 4.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist lediglich die unmittelbar und ausschließlich den Körper des Beihilfeberechtigten betreffende Behandlung bei der Beihilfestelle geltend zu machen (gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 5.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist lediglich die unmittelbar und ausschließlich den Körper des Beihilfeberechtigten betreffende Behandlung bei der Beihilfestelle geltend zu machen (gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Beschluss vom 18. September 2008 - B 3 KR 5/08 B -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 01.07.2015 - 6 K 1510/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für künstliche Befruchtung mittels ICSI; Zuordnung

  • OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 A 611/20

    Beihilfe; Kinderwunschbehandlung; künstliche Befruchtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - 1 A 2954/11

    Kostenteilungsprinzip im nordrhein-westfälischen Beihilferecht bei künstlicher

  • VG Potsdam, 14.11.2018 - 2 K 2247/16

    Beihilfeleistungen bei der künstlichen Befruchtung

  • VG Regensburg, 09.09.2013 - RN 8 K 13.1125

    Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn das Beihilferecht des Bundes die

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